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Aufgrund der aktuellen, massiven Preissteigerungen in vielen Bereichen, möchten wir Ihnen hier einen Überblick verschaffen, welche Unterstützungen und Förderungen vom Land und Bund angeboten werden.
ACHTUNG – PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage erhalten automatisch folgende Förderungen:
Genauere Informationen zu den einzelnen Förderungen und Anträgen erhalten Sie im Bürgerservice der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental – Bettina Sieberer, Tel. +43 5335 2205 85. Gerne sind wir Ihnen auch beim Ausfüllen der Anträge behilflich.____________________________________________________________________________________________________________________________________________
REZEPTGEBÜHREN-BEFREIUNGDie Befreiung muss bei Ihrem Krankenversicherungsträger beantragt werden.
Voraussetzungen:
Erforderliche Unterlagen:aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, eventuell Bestätigung über Medikamentenbedarf____________________________________________________________________________________________________________________________________________
OBS GEBÜHREN-BEFREIUNG (vormals GIS):Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Haushaltsbestätigung, eventuell Rezeptgebührenbefreiung____________________________________________________________________________________________________________________________________________
TIROL-ZUSCHUSS 2024Aus Heiz- und Energiekostenzuschuss wird der neue Tirol-Zuschuss 2024!
Vom Land Tirol wurde eine weitere Entlastungsmaßnahme für Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zur Abfederung der gestiegenen Wohn-, Heiz- und Energiekosten beschlossen.
Der Tirol-Zuschuss setzt sich aus dem Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024 zusammen.
Antragstellung01.03. – 30.09.2024
Alle Haushalte, die den Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bekommen haben, erhalten automatisch einen Folgeantrag vom Land Tirol zugeschickt. Dieser muss unterschrieben an das Land Tirol zurückgeschickt werden. Wenn sich nichts an der Einkommens- oder Wohnsituation geändert hat, sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage ist kein Antrag erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Ebenso erhalten BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, nach amtswegiger Prüfung den Wohnkostenzuschuss automatisch gewährt. Achtung – BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung sind für den Zuschuss des Heizkostenzuschusses nicht berechtigt.
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2024Voraussetzungen:
Nicht antrags-bzw. zuschussberechtigt sind:
Einkommensgrenze Heizkostenzuschuss 2024
Personen im Haushalt
Einkommenpro Monat
Zuschusshöhe pro Haushalt
alleinstehende Personen
€ 1.200,00
Ehepaare, Lebens- u.Wohngemeinschaften
€ 1.900,00
jede weitere Person
€ 350,00
Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2024Voraussetzungen:
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
Einkommensgrenze Wohnkostenzuschuss 2024
Einkommensgrenze I
Zuschusshöhe
€ 450,00
€ 500,00
€ 100,00
Einkommensgrenze II
€ 1.700,00
€ 300,00
€ 2.400,00
€ 375,00
€ 75,00
Einkommensgrenze III
€ 2.200,00
€ 250,00
€ 3.100,00
€ 50,00
Erforderliche Unterlagen (nur bei Neuantrag)aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente____________________________________________________________________________________________________________________________________________
MIETZINSBEIHILFEDie Mietzinsbeihilfe ist eine Förderung des Landes und der Gemeinden. Die Kosten trägt zu 80% das Land Tirol und zu 20% die jeweilige Gemeinde.
Voraussetzung:
erforderliche Unterlagen:aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Jahreslohnzettel, Einkommenssteuerbescheid, Mietvertrag, Mietenbestätigung____________________________________________________________________________________________________________________________________________
WOHNBEIHILFEMonatlicher Zuschuss in der Höhe der Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand (richtet sich z. B. nach Familiengröße, Einkommen, Art der Finanzierung und Zinsniveau).
erforderliche Unterlagen:aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Jahreslohnzettel, Einkommenssteuerbescheid, Mietvertrag, Bankkredit, aktuelle Zinssatzbestätigung bei Bankkrediten____________________________________________________________________________________________________________________________________________
TIROLER MINDESTSICHERUNGDie Mindestsicherung ist als Hilfeleistung für Menschen zu verstehen, die sich in einer Notlage befinden, denen eine Notlage droht oder die eine Notlage überwunden haben und zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Wohnkosten Unterstützung benötigen.
Die Mindestsicherung soll garantieren, dass Ihnen ein bestimmter Betrag monatlich für Ihren Lebensunterhalt bleibt.
Anspruchsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. UnionbürgerInnen) mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie in Tirol leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt). Vor der Gewährung von Mindestsicherung hat die hilfesuchende Person ihre eigenen Mittel, zu denen das gesamte Einkommen und das verwertbare Vermögen (bis zu € 4.889,70) gehören, einzusetzen.
Der Antrag muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden.
erforderliche Unterlagen:aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Mietvertrag, Kontoauszug der letzten 3 Monate, Finanzübersicht der Bank, Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Mietzins- bzw. Wohnbeihilfe, KFZ-Zulassungsschein, …
08.03.2024