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Aufgrund der aktuellen, massiven Preissteigerungen in vielen Bereichen, möchten wir Ihnen hier einen Überblick verschaffen, welche Unterstützungen und Förderungen vom Land und Bund angeboten werden.
ACHTUNG – PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage erhalten automatisch folgende Förderungen:
Genauere Informationen zu den einzelnen Förderungen und Anträgen erhalten Sie im Bürgerservice der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental – Bettina Sieberer, Tel. +43 5335 2205 85. Gerne sind wir Ihnen auch beim Ausfüllen der Anträge behilflich.___________________________________________________________________________________________________________________________________
REZEPTGEBÜHREN-BEFREIUNGDie Befreiung muss bei Ihrem Krankenversicherungsträger beantragt werden.
Voraussetzungen:
Erforderliche Unterlagen:aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, eventuell Bestätigung über Medikamentenbedarf__________________________________________________________________________________________________________________________________
OBS GEBÜHREN-BEFREIUNG (vormals GIS):Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Haushaltsbestätigung, eventuell Rezeptgebührenbefreiung__________________________________________________________________________________________________________________________________
MIETZINSBEIHILFEDie Mietzinsbeihilfe ist eine Förderung des Landes und der Gemeinden. Die Kosten trägt zu 80% das Land Tirol und zu 20% die jeweilige Gemeinde.
Voraussetzung:
erforderliche Unterlagen:aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Jahreslohnzettel, Einkommenssteuerbescheid, Mietvertrag, Mietenbestätigung____________________________________________________________________________________________________________________________________
WOHNBEIHILFEMonatlicher Zuschuss in der Höhe der Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand (richtet sich z. B. nach Familiengröße, Einkommen, Art der Finanzierung und Zinsniveau).
erforderliche Unterlagen:aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Jahreslohnzettel, Einkommenssteuerbescheid, Mietvertrag, Bankkredit, aktuelle Zinssatzbestätigung bei Bankkrediten__________________________________________________________________________________________________________________________________
TIROLER MINDESTSICHERUNGDie Mindestsicherung ist als Hilfeleistung für Menschen zu verstehen, die sich in einer Notlage befinden, denen eine Notlage droht oder die eine Notlage überwunden haben und zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Wohnkosten Unterstützung benötigen.
Die Mindestsicherung soll garantieren, dass Ihnen ein bestimmter Betrag monatlich für Ihren Lebensunterhalt bleibt.
Anspruchsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. UnionbürgerInnen) mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie in Tirol leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt). Vor der Gewährung von Mindestsicherung hat die hilfesuchende Person ihre eigenen Mittel, zu denen das gesamte Einkommen und das verwertbare Vermögen (bis zu € 6.045,10) gehören, einzusetzen.
Der Antrag muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden.
erforderliche Unterlagen:aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Mietvertrag, Kontoauszug der letzten 3 Monate, Finanzübersicht der Bank, Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Mietzins- bzw. Wohnbeihilfe, KFZ-Zulassungsschein, …
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Heizkostenzuschuss 2025
Die Tiroler Landesregierung hat zur Abfederung der Heizkosten auch heuer wieder die Gewährung des Heizkostenzuschusses beschlossen.
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2025
· Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol
Nicht antrags-bzw. zuschussberechtigt sind:
· Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherung/Grundversorgung beziehen
· BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheime
Einkommensgrenze Heizkostenzuschuss 2025
Personen im Haushalt
Einkommen pro Monat
alleinstehende Personen
€ 1.210,00
Ehepaare, Lebens- u. Wohngemeinschaften
€ 1.910,00
jede weitere Person ohne Einkommen
€ 300,00
jede weitere Person mit Einkommen
€ 700,00
Antragstellung01.03. – 30.09.2025
Alle AntragstellerInnen, denen im Jahr 2024 der Heizkostenzuschuss bewilligt wurde, bekommen in den nächsten Wochen ein Antragsformular zugeschickt. Dieser muss unterschrieben und zurückgeschickt werden.
Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage ist kein Antrag erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert im Herbst 2025.
Erforderliche Unterlagen
aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente
Informationen und Anträge im Bürgerservice der Marktgemeinde Hopfgarten.Bettina Sieberer - Tel. +43 5335 2205 85
17.03.2025