Sozial- und Gesundheitssprengel Hopfgarten / Itter

Mobile Pflege und Betreuung


Ablauf des Erstkontaktes

1. telefonische Terminvereinbarung mit unserer Pflegedienstleitung

2. In einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen zuhause werden Ihre Wünsche und Bedürfnisse besprochen.

Unsere Pflegedienstleitung informiert über unsere Leistungen und Kosten, eruiert den individuellen Bedarf und organisiert gegebenenfalls auch weitere Unterstützung (z.B. Heilbehelfe, Pflegehilfsmittel, Essen auf Rädern ...)

Unsere Beratungsgespräche sind kostenlos, unverbindlich und unterliegen der Schweigepflicht.

Wir freuen uns auf ein Gespräch!

Hauskrankenpflege

Diese Leistung beinhaltet fachgerechte und kompetente Betreuung und Behandlung pflegebedürftiger Personen zu Hause. Das Verbleiben zu Hause kann dadurch (länger) ermöglicht werden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Angehörigen und den Hausärzten.
Die Pflegeplanung und die Durchführung der verschiedenen Maßnahmen erfolgen durch unsere qualifizierten Dipl. Gesundheits- u. Krankenpfleger*innen und Pflegeassistent*innen.

Typische Leistungen sind:

  • Unterstützung bei der täglichen Körperpflege
  • Messung und Kontrolle der Vitalzeichen (z.B. Blutdruck, Blutzucker ...)
  • Medikamentenbesorgung und Vorbereiten im Medikamenten-Spender
  • Versorgung von chronischen und akuten Wunden (z.B. offene Beine) durch unsere ausgebildete Wundmanagerin
  • Mobilisierung und Aktivierung
  • Anleitung und Unterstützung von Angehörigen
  • Beobachtung und Dokumentation des Gesundheitszustandes

Die Pflegeaufsicht in der mobilen Pflege und Betreuung obliegt einer dafür ausgebildeten diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Diese Person trifft auch die Entscheidung, welche Pflege- bzw. Betreuungsperson bei wem eingesetzt wird und ist verpflichtet den Betreuungsverlauf regelmäßig zu kontrollieren.
Die Mitarbeiter*innen in der mobilen Pflege und Betreuung sind verpflichtet eine Pflegedokumentation zu führen, welche als Leistungsnachweis dient und zur Qualitätssicherung beiträgt.

Die mobile Pflege und Betreuung ist in dringenden Fällen über das Pflegehandy +43 664 4357473, Montag bis Sonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

Alle Mitarbeiter im Sozial- und Gesundheitssprengel Hopfgarten/Itter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, welche auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht bleibt.

Betreuungszeit

Montag bis Samstag von 08.00 – 18.00 Uhr,
Leistungen an Sonn- und Feiertagen werden nur in dringenden Fällen erbracht.

Zusatzangebot Aromapflege

Sie kann die Gesundheit auf natürliche Weise unterstützen. Hochqualitative Pflegeöle bieten eine ganzheitliche Ergänzung zu unserem pflegerischen Angebot.

Palliativpflege

Von „palliativ“ spricht man dann, wenn eine Krankheit sehr weit fortgeschritten ist und nicht mehr auf heilungsorientierte Behandlung anspricht. Der Wunsch eines geliebten Menschen, zu Hause sterben zu dürfen, stellt Angehörige oft vor eine sehr große Herausforderung.
In enger Zusammenarbeit mit dem mobilem Palliativteam der Krankenhäuser unterstützen und begleiten wir sie dabei.

Die Pflegeaufsicht in der mobilen Pflege und Betreuung obliegt einer dafür ausgebildeten diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Diese Person trifft auch die Entscheidung, welche Pflege- bzw. Betreuungsperson bei wem eingesetzt wird und ist verpflichtet den Betreuungsverlauf regelmäßig zu kontrollieren.
Die Mitarbeiter*innen in der mobilen Pflege und Betreuung sind verpflichtet eine Pflegedokumentation zu führen, welche als Leistungsnachweis dient und zur Qualitätssicherung beiträgt.

Die mobile Pflege und Betreuung ist in dringenden Fällen über das Pflegehandy +43 664 4357473, Montag bis Sonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

Alle Mitarbeiter im Sozial- und Gesundheitssprengel Hopfgarten/Itter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, welche auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht bleibt.

Medizinische Hauskrankenpflege

Diese Leistung ersetzt oder verkürzt einen Krankenhausaufenthalt und wird auf ärztliche Anordnung von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal erbracht.
Die Person kann im gewohnten Umfeld bleiben, ohne auf qualifizierte Hilfe zu verzichten.

Die Leistungen umfassen:

  • Wundversorgung
  • Nephro-, Uro-, Tracheo- und Colostomapflege
  • Verabreichung von Injektionen
  • An- und Abhängen von Sondennahrung
  • Infusionstherapie

Kosten medizinische Hauskrankenpflege

Die erbrachte Leistung wird von der Krankenkasse vergütet und teilweise direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Die Pflegeaufsicht in der mobilen Pflege und Betreuung obliegt einer dafür ausgebildeten diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Diese Person trifft auch die Entscheidung, welche Pflege- bzw. Betreuungsperson bei wem eingesetzt wird und ist verpflichtet den Betreuungsverlauf regelmäßig zu kontrollieren.
Die Mitarbeiter*innen in der mobilen Pflege und Betreuung sind verpflichtet eine Pflegedokumentation zu führen, welche als Leistungsnachweis dient und zur Qualitätssicherung beiträgt.

Die mobile Pflege und Betreuung ist in dringenden Fällen über das Pflegehandy +43 664 4357473, Montag bis Sonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

Alle Mitarbeiter im Sozial- und Gesundheitssprengel Hopfgarten/Itter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, welche auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht bleibt.

Heimhilfe/Haushaltshilfe

Die Heim- bzw. Haushaltshilfe ist ein sehr wichtiger Begleitdienst im Rahmen der Hauskrankenpflege. Der Tätigkeitsbereich umfasst die Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen des pflegebedürftigen Menschen.

Die Heimhilfe unterstützt bei:

  • der Körperpflege
  • den Aktivitäten des täglichen Lebens, z.B. gemeinsames Einkaufen, Begleitung zum Arzt
  • der Haushaltsführung

Die Haushaltshilfe übernimmt:

  • Wohnungsreinigung (unmittelbare Umgebung des/der Klient*in)
  • Waschen, Bügeln
  • Heizen
  • Unterstützung bei der Zubereitung von einfachen Mahlzeiten
  • Diverse Erledigungen und Einkäufe (Post, Behördengänge, Botengänge, Besorgungen)

Die Pflegeaufsicht in der mobilen Pflege und Betreuung obliegt einer dafür ausgebildeten diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Diese Person trifft auch die Entscheidung, welche Pflege- bzw. Betreuungsperson bei wem eingesetzt wird und ist verpflichtet den Betreuungsverlauf regelmäßig zu kontrollieren.
Die Mitarbeiter*innen in der mobilen Pflege und Betreuung sind verpflichtet eine Pflegedokumentation zu führen, welche als Leistungsnachweis dient und zur Qualitätssicherung beiträgt.

Die mobile Pflege und Betreuung ist in dringenden Fällen über das Pflegehandy +43 664 4357473, Montag bis Sonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

Alle Mitarbeiter im Sozial- und Gesundheitssprengel Hopfgarten/Itter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, welche auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht bleibt.

Kosten mobile Pflege und Betreuung

Für die Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung werden vom Land Tirol jährlich Normkostensätze festgelegt.
Gemäß den Richtlinien des Amtes der Tiroler Landesregierung bezahlen unsere Klient*innen einen Selbstbehalt, dieser ist sozial gestaffelt und berücksichtigt die Pflegegeldstufe, sowie die jeweiligen Einkommens- und Lebensverhältnisse.

1. Klientenselbstbehalt

  • ist abhängig vom Einkommen und der Pflegestufe
  • wird individuell berechnet (lt. gültiger Tarifliste vom Amt der Tiroler Landesregierung, die Anpassung der Bemessungsgrundlage erfolgt jährlich.)
  • Selbstbehalt pro Stunde ab 01.04.2025: Pflege zwischen € 8,76 und € 53,64, Haushaltshilfe zwischen € 5,88 und € 30,96
  • Die kleinste berechenbare Zeiteinheit beträgt eine Viertelstunde und die weitere Abrechnung erfolgt minutengenau.
  • beinhaltet die komplette Betreuungszeit (alle Pflege- und Betreuungstätigkeiten, Pflegeplanung, Pflegedokumentation, div. Besorgungen).
  • Leistungen an Sonn- und Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 50 % verrechnet.
  • die erforderlichen Daten für die Berechnung werden im Zuge des Erstgespräches im Auftrag des Landes Tirols erhoben
  • Je Hausbesuch wird eine Pflegemittelpauschale in Höhe von € 0,25 verrechnet.

2. Unterlagen

Für die Berechnung Ihres Selbstbehaltes benötigen wir folgende Unterlagen:

  • aktuellen Einkommensnachweis (Nettoeinkommen/Nettopension, sonstige Einkommen der zu pflegenden Person und deren/dessen Ehe-/Lebenspartnerin/s)
  • eine Bestätigung eines allfälligen Pflegegeldbezuges oder einer ärztlichen Bestätigung
  • aktuelle Ausgaben für Miete und Betriebskosten (Heizung, Strom, Wasser, Kanalgebühr, Müllgebühr, Versicherung (Feuer-, Haftpflichtversicherung), Grundsteuer) bzw. für die Kosten für Ihr Eigenheim

Falls keine Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, sind wir verpflichtet, den Höchstsatz des Selbstbehaltes zu verrechnen.

3. Anspruchsberechtigter Personenkreis:

  • lt. Richtlinien des Amtes der Tiroler Landesregierung
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach den geltenden Bestimmungen des Tiroler Grundsicherungsgesetzes diesen gleichgestellte Personen
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Bezug eines Pflegegeldes der Stufen 1 – 7
  • Personen, die einen Antrag auf Pflegegeld gestellt haben
  • Personen ohne Pflegegeldbezug aufgrund einer ärztlichen Bestätigung